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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutzunterweisung | 23 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 388299 | ||
Datum | 25.02.2007 17:19 MSG-Nr: [ 388299 ] | 10990 x gelesen | ||
Geschrieben von Andre Koch Ich mag mich da jetzt ganz gewaltig irren und kann es auch durch keinerlei Quellen dokumentieren, aber ich meine mal gehört zu haben, dass die Notwendigkeit zur jährlichen Unterweisung entfällt, wenn in diesem Zeitraum ein "echter" Einsatz unter PA stattgefunden hat (natürlich nur für die betreffende Person). Nachzuweisen duch das kleine gelbe Heftchen, in welchem alles rund um den Atemschutz dokumentiert wird. Aber gewaltig. Es kann die geforderte jährliche Einsatzübung entfallen, wenn man regelmäßig unter PA eingesetzt wird (ob ein mal im Jahr regelmäßig ist?), nicht jedoch die jährliche Unterweisung. Wir kombieniren die immer mit der Übung, so haben alle, die an der Übung teilgenommen haben, auch die Unterweisung. Gegenschluß: keine Übung > keine Unterweisung > kein Einsatz unter PA, ganz einfach. Gruß Heinrich | ||||
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