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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderungen der Komune | 64 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Bayern / Bayern | 388420 | ||
Datum | 26.02.2007 16:52 MSG-Nr: [ 388420 ] | 18387 x gelesen | ||
Hallo zusammen, folgender Fall läuft gerade bei uns ab. Ein Führungsdienstgrad (Gruppenführer) hat vor kurzem seinen Gruppenführerlehrgang an einer staatlichen Feuerwehrschule mit Erfolg abgeschlossen. Er musste vor kurzem sein Amt als Führungsdienstgrad in der Wehr aus beruflichen und persönlichen Gründen niederlegen und beteiligt sich nur noch als "normaler Feuerwehrmann". Jetzt fordert die Komune Ihn auf seinen kompletten Gruppenführerlehrgang zu bezahlen. Bzw. die Kosten für seinen Verdienstausfall zu übernehmen. Gibt es hierfür irgendeine Rechtsgrundlage die das erlaubt??? Oder ist das nicht rechtens MFG Schmeißner | ||||
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