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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 388590 | ||
| Datum | 27.02.2007 13:19 MSG-Nr: [ 388590 ] | 14191 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Bernd Schleicher es geht hier nicht um die Verständnis, warum man nicht mit dem SA i den IA geht, sondern um eine rechtliche Grundlage. Die rechtliche Grundlage ergibt sich doch aus dem zitierten Text aus der FwDV3. Die dort genannten Bedingungen für die Verwendung des Schnellangriffs sind beim Innenangriff (wenn nicht gerade ein Papierkorb direkt hinter der Eingangstür brennt) nicht gegeben, also darf er dort nicht eingesetzt werden. Ein explizites Verbot ist für den Innenangriff an sich exisitert nicht und ist auch nicht nötig. Ich such dann auch noch nach der Stelle, wo explizit genannt ist, dass man bei der Anfahrt zur Einsatzstelle nicht die ganze Strecke im Rückwärtsgang fahren darf... Gruß, Michael | ||||
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