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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388601 | ||
| Datum | 27.02.2007 13:56 MSG-Nr: [ 388601 ] | 14319 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Michael Zeleny Und wenn ich davon abweiche? Passiert erstmal gar nichts. Sollte es allerdings strafrechtlich oder haftungsrechtlich zu Diskussionen kommen, dann wird man die Feuerwehrdienstvorschriften auspacken und sagen, wenn Du Dich daran gehalten hättest wäre das nicht passiert und Du bist Schuld. Die UVV sind autonomes Satzungsrecht der Unfallkassen, die sogar "Strafvorschriften" für organisatorische Fehler enthalten. Sie stehen unabhängig neben den Feuerwehrdienstvorschriften, beziehen diese allerdings zur Bestimmung sachgerechten Verhaltens mit ein (§ XY UVV ist zum Beispiel erfüült, wenn die Vorschriften der FwDV 7 eingehalten werden). Während die UVV eine Satzung der Unfallversicherung ist, ist die FwDV (jedenfalls in NRW) eine Verwaltungsvorschrift der obersten Aufsichtbehörde. Gruß Sven | ||||
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