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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Prozess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt | 124 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 390345 | ||
Datum | 09.03.2007 10:44 MSG-Nr: [ 390345 ] | 70024 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer Auch wenn ein UDS installiert ist kann der Fahrer unmittelbar nach einem Unfall die Daten manuell löschen. Ob diese Funktion bei einem Dienstfahrzeug gesperrt werden kann ist meiner Ansicht nach ein arbeits- bzw. dienstrechtliches Problem. Die UDS in RTW & Co., die mir bekannt sind, haben keine Löschtaste. Wenn Du Dir privat einen in dein Fahrzeug einbauen willst (so hat mir das ein MB-Vertreter geschildert) kannst Du eine Löschfunktion bekommen. Diese habe den Sinn, dass Du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen kannst - wenn Dein Fahrzeug beschlagnahmt wird, dann könnten die Ermittlungsbehörden schliesslich deine UDS-Daten gegen Dich verwenden. Ob das rechtlich korrekt ist, kann ich nicht sagen - es erscheint mir aber logisch. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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