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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikEinsatz zurück
ThemaProzess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt124 Beiträge
AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz390419
Datum09.03.2007 16:38      MSG-Nr: [ 390419 ]70082 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Prozess am Landgericht wird neu aufgerollt
  • 15.03.07 Volksstimme: Schlussvorträge
  • 15.03.07 Schlussvorträge: Zwischen Freispruch und Haftstrafe
  • 09.03.07 Zeugenaussagen
  • 09.03.07 Aussage des Gutachters

  • Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Geschrieben von Marc Dickey
    Hört sich in dem Artikel nicht so an als würde man das seitens der ermittlugsbehörden für einen Zufall halten.


    Sowas kontrollieren Gutachter, die unmittelbar nach dem Unfall die Unfallstelle besichtigten automatisch. Und offenbar geht der Gutachter wohl einfach davon aus, dass der durch den Unfall nicht rausgesprungen sein kann. Von den verletzte Insassen würde ich das mal ausschließen, die haben daran sicherlich nicht gedacht. Und ob jemand anders in der Situation mit 4 toten Kollegen wirklich so cool bleibt , um Beweise "zu vertuschen"....

    Aber wenn man sich in diesem Zusammenhang auch die Aussagen der einzelnen FA anschaut - ich kann jetzt allerdings nicht die Seriösität der "Volksstimme" einschätzen", scheint dieser Verdacht wohl nicht völlig aus der Luft gegriffen...



    Ich schließe mich Katjas Meinung in großen Teilen an. Ob die "Volksstimme" in Sachen Aussagen der Feuerwehrkollegen und realer Einschätzung des Gutachterbefundes gut recherchiert hat, weiß ich nicht und ich will nicht spekulieren.

    Wenn es sich alles eins zu eins bewahrheitet (und nur dann) kann nicht die Fahrlässigkeit (§ 276 BGB glaube ich und irgendetwas mit verkehrsüblicher Vorsicht) ausgeschlossen werden. Auch auf die Kollegen der Fahrerin fiele in diesem Fall kein gutes Licht, da sie aus welchen Gründen auch immer Aussagen machten, die man mehr oder minder als Gefälligkeiten werten kann. Ich mag mich sehr täuschen, aber ich habe nach dem Artikel ein ungutes Gefühl, dass hier eventuell aus falsch verstandener Kameradschaft versucht wurde, die PKW-Fahrerin in Richtung Hauptschuldige darzustellen. (siehe auch die Hervorhebung im Zitat).


    Geschrieben von ---der Volksstimme--- Der Pkw sei mit 36 bis 59 km / h gefahren. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km / h, wie von einem Zeugen, der dem Löschzug im Leiterwagen folgte, ausgesagt worden war, wäre der Vaneo weitaus stärker verformt worden. " Nach dem Zusammenstoß im Winkel von 110 Grad wurde der Pkw 2, 2 Meter zurückgeschleudert. " Die Geschwindigkeit sei dabei 14 bis 16 km / h gewesen.

    Auch die Sichtverhältnisse sprechen für die Vaneo-Fahrerin. Sie habe die Feuerwehr durch den " Jalousieeffekt ", hervorgerufen durch den Zaun links von ihr, erst eine Sekunde vor dem Aufprall gesehen. " Zu spät, um noch reagieren zu können. " Er belegte das mit Fotoserien, die bei einer Rekonstruktion vor Ort mit baugleichen Fahrzeugen durchgeführt worden war. Hinzu sei gekommen, dass die starke A-Säule ( Zwischen Front- und Seitenscheibe ) des Vaneo der 50-Jährigen den Einblick nach links verwehrt habe.


    Ich sehe die PKW-Fahrerin durch diese Aussage entlastet.

    Wie auch immer es nun war schwingt bei mir nun auch der Gedanke mit, dass dort Hinterbliebene mit diesem schrecklichen Ereignis wieder konfrontiert werden, es eine Maschinistin gibt, die damit klar kommen muss, dass in einem von ihr gesteuerten Fahrzeug vier Menschen zu Tode kamen und sie nun, wie die PKW-Fahrerin auch, wegen einer Anklage vor Gericht steht, die nicht von Pappe ist.

    Hoffen kann ich nur, dass Feuerwehrangehörige aus diesem Unfall gelernt haben und nicht meinen, dass Wagemut die Klasse eines/einer Feuerwehrangehörigen reflektiert. Soll heißen lieber mal auf der Einsatzfahrt auch einkalkulieren, dass andere Verkehrsteilnehmer die Signaleinrichtungen nicht hören oder falsch deuten (z.B. in Panik verfallen und mit irgendwelchen abstrusen Manövern versuchen freie Bahn zu schaffen).

    Meine ganz persönliche Meinung.



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