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RubrikEinsatz zurück
ThemaProzess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt124 Beiträge
AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW390631
Datum11.03.2007 13:34      MSG-Nr: [ 390631 ]69933 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Prozess am Landgericht wird neu aufgerollt
  • 15.03.07 Volksstimme: Schlussvorträge
  • 15.03.07 Schlussvorträge: Zwischen Freispruch und Haftstrafe
  • 09.03.07 Zeugenaussagen
  • 09.03.07 Aussage des Gutachters

  • Hi,

    Geschrieben von Uwe FischerNun gut, aus Sicht der Vaneofahrerin kam das LF von links, sie selber sitzt auch "links", das ganze ist eine abknickende Vorfahrststraße nach links (aus Sicht Vaneo).

    das spielt hier wohl kaum eine Rolle...

    Geschrieben von Uwe FischerDie Fahrerin des LF sitzt erhöht, ja. Kenne ich im Übrigen, ich fahre selbst LF und TLF. Die Fahrerin des LF hat sicher den besseren Überblick, aber nochmals, wenn die Fahrerin des LF die Kreuzung einsehen kann sowie den Vaneo sehen kann, ob nun ganz oder zum Teil, dann kann ich es mir nicht vorstellen, das die Vaneofahrerin, über den Zaun hinweg nicht wenigstens Dach, 3-teilige-Schiebleiter, oder gar Sondersignaleinrichtungen des LF sieht.


    Auch hier gilt, erstmal alles lesen. Den zaun scheinst Du immer noch nicht mit zu berücksitigen.

    Geschrieben von Uwe FischerWeiterhin, gem. Volksstimme, wollte der Vaneo die Vorfahrtsstraße gerade aus fahrend verlassen, genau so wie der LF, der ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße fahrend, diese gerade aus fahrend verlassen wollte. In dieser Konstelation gilt doch rechts vor links, oder gibt es da noch eine Regel, die ich nicht kenne, egal. Der Vaneo hatte Vorfahrt. Warum sollte er da bremsen (?), ganz einfach, weil niemand seine Vorfahrt erzwingen darf, weder LF noch Vaneo.


    Jep, und wer sagt Dir das nach rechts die Sicht eingeschränkt war?

    Geschrieben von Uwe FischerNa ja, es ist immer leicht, im Nachhinein schlauer zu sein, sei es pro oder auch contra LF.

    Im nachinein, wissen wir genauso viel wie vorher. STVO! Und auch mit Horn und blauem Blinklicht darf ich nicht über Kreuzungbereiche "hinwegbrettern" !

    Geschrieben von Uwe FischerIch möchte nur vor einem warnen, auch in diesem Fall handelt es sich um eine freiwillige, ehrenamtlich tätige Kameradin, die jetzt vor Gericht steht. Es kommt der Tag, da werden wir als freiwillige Feuerwehren auf Grund von Mitgleidermangel die Segel streichen. Und ein Grund unter vielen anderen ist der, dass wir im Einsatz zunehmend mir einem, oder gar mit beiden Füßen im Gefängnis stehen, weil wir ständig Fehler begehen, sei es dass wir zu schnell waren, sei es dass wir zu langsam waren.


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und der vergleich ist hier reichlich unangepasst! Ehrenamtlichkeit bewahrt vor Strafe nicht! Und nur weil irgendwer ehrenamtlich ein Einsatzfahrzeug fährt, bedeutet das noch lange und hoffentlich auch niemals einen Freifahrtschein!
    Gerade weil hier ehrenamtlich gefahren wurde, hätte man die evtl. fehlende Erfahrung durch angemessenere Geschwindigkeit auffangen können!

    Ich verstehe hier nicht, erstrecht nach Aussage Gutachters, wieso hier ständig nach Gründen gesucht wird die Fahrerin des Vaneo zu belasten....

    Grüße, Eric


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    www.ff-vohwinkel.de
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