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RubrikEinsatz zurück
ThemaProzess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt124 Beiträge
AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg390650
Datum11.03.2007 14:50      MSG-Nr: [ 390650 ]69771 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Prozess am Landgericht wird neu aufgerollt
  • 15.03.07 Volksstimme: Schlussvorträge
  • 15.03.07 Schlussvorträge: Zwischen Freispruch und Haftstrafe
  • 09.03.07 Zeugenaussagen
  • 09.03.07 Aussage des Gutachters

  • Geschrieben von Carsten Lanz
    Bitte bedenkt auch, dass der Unfall, so ich mich nicht irre, auf dem Weg zu einer unangekündigten Übung erfolgt ist. Wie lange die Kameraden und Kameradinnen im Unklaren gelassen wurden, weiß ich nicht, aber wäre ich die Person, die diese Übung angesetzt hat, so würde ich mir unter Beachtung des Resultates überlegen, ob eine andere Form der Übung nicht besser gewesen wäre.

    4 Tote bei einer (realen)Einsatzfahrt sind also 4 gerechtfertigtere toten als bei einer (nichtangekündigten Übungs)Einsatzfahrt? Interessante These.

    Ich kann oder muss eigentlich als Chef/Übungsleitung doche rwarten könnend as meine Maschinisten zu jeder Zeit gleich sicher fahren. Egal ob Übung oder Realeinsatz.

    Geschrieben von Carsten Lanz
    dass eventuell eine bundeseinheitliche Regelung angeregt werden könnte

    Vielleicht hab ichd ich nur falsch verstanden, aber das ist doch schon in der StvO geregelt, oder nicht? Und die gilt soziemlich Bundeseinheitlich.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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