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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Prozess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt | 124 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 390650 | ||
Datum | 11.03.2007 14:50 MSG-Nr: [ 390650 ] | 69771 x gelesen | ||
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Geschrieben von Carsten Lanz Bitte bedenkt auch, dass der Unfall, so ich mich nicht irre, auf dem Weg zu einer unangekündigten Übung erfolgt ist. Wie lange die Kameraden und Kameradinnen im Unklaren gelassen wurden, weiß ich nicht, aber wäre ich die Person, die diese Übung angesetzt hat, so würde ich mir unter Beachtung des Resultates überlegen, ob eine andere Form der Übung nicht besser gewesen wäre. 4 Tote bei einer (realen)Einsatzfahrt sind also 4 gerechtfertigtere toten als bei einer (nichtangekündigten Übungs)Einsatzfahrt? Interessante These. Ich kann oder muss eigentlich als Chef/Übungsleitung doche rwarten könnend as meine Maschinisten zu jeder Zeit gleich sicher fahren. Egal ob Übung oder Realeinsatz. Geschrieben von Carsten Lanz dass eventuell eine bundeseinheitliche Regelung angeregt werden könnte Vielleicht hab ichd ich nur falsch verstanden, aber das ist doch schon in der StvO geregelt, oder nicht? Und die gilt soziemlich Bundeseinheitlich. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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