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RubrikEinsatz zurück
ThemaProzess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt124 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW390872
Datum12.03.2007 17:49      MSG-Nr: [ 390872 ]69781 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Prozess am Landgericht wird neu aufgerollt
  • 15.03.07 Volksstimme: Schlussvorträge
  • 15.03.07 Schlussvorträge: Zwischen Freispruch und Haftstrafe
  • 09.03.07 Zeugenaussagen
  • 09.03.07 Aussage des Gutachters

  • Hi!

    Ich poste auch mal meine damalige Antwort zu dem Thema:



    Es gibt verschiedene Urteile zu dem Thema.
    Dass einzig und allein die Schrittgeschwindigkeit von bis zu 7 km/h Fahrlässigkeit ausschließt, sollte eigentlich allgemein bekannt sein.

    Ob es da weitere konkrete Abstufungen um die 40 km/h gibt werde ich zu Hause mal nachschauen. Sicherlich werden zivilrechtlich bei 40 + x entsprechende Haftungsquoten zu Lasten der FW herausgekommen sein.
    Aber verallgemeinern kann man soetwas nicht. Es gibt genug Richter (gerade Amtsgerichte) die sich herzlich wenig dafür intressieren, was mal ein Amtsgericht Hintertupfingen entschieden hat.

    Letztlich bei 40 + x km/h von billigender Inkaufnahme zu sprechen, halte ich für gewagt. Das wäre der Schritt von Fahrlässiger Tötung zu Totschlag, d.h. ein Unterschied von max 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Fahrlässige Tötung oder mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe bei Totschlag.


    Das gilt im vorliegenden Fall genauso. Dehalb ist auch wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Alles andere halte ich für abwegig.

    Aber ich verstehe auch dieses Geschreie um die angeblich fehlenden Verhaltensanweisungen nicht. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass in ganz Feuerwehrdeutschland außer in Wernau und in Köln-Rodenkirchen ;o) die Fahrer nicht vernünftig belehrt werden.

    Was ist denn daran so schwer, so vorausschauend und angemessen zu fahren, dass nichts passiert? Klar kann man nicht mit jedem Schwachsinn rechnen, aber wenn man mit Schrittgeschwindigkeit über rot beamplte Kreuzungen fährt (gleiches gilt auch, wenn ich keine Vorfahrt habe), dann kann ich jederzeit anhalten, unabhängig davon, dass ich mich vorher vergewissern muss, ob mich alle gesehen haben. Tödliche Unfälle durch unser Verschulden wären dadurch nahezu auszuschließen. Klar ist das nervig, bis man die alten, lahmen Karren wieder auf Tempo gebracht hat, aber das ist nunmal so. Ich weiß auch, dass das kaum jemand macht und auch bei mir zeigt die Nadel sicher oft genug noch 20 km/h, wenn ich nicht darauf achte. Dann darf man aber auch nicht anfangen zu schreien, hat man nicht gewusst. Gleiches gilt fürs Anschnallen. Jeder weiß, dass man sich auf der Einsatzfahrt anzuschnallen hat. Und wieviele achten wirklich darauf, dass alle angeschnallt sind und sich nicht erst noch im Fahrzeug angezogen wird? Und es müssen wirklich ALLE sein, denn wenn ein nicht angeschnallter durch den Aufprall zum Geschoss wird und dadurch den Rest erschlägt kann man es sich tatsächlich eigentlich sparen.

    Es ist noch niemand angezeigt worden, weil die Feuerwehr zu langsam war. Das mag im Einzelfall mal böse Presse geben, aber ist immer noch besser, als das, was hier beim Prozess in Wolmirstedt die juristische Folge war (mal ganz abgesehen von den Vorwürfen, die sich die beiden Fahrerinnen wohl selbst machen).

    Als ich den 1. Artikel vom Prozessauftakt gelesen habe, dachte ich mir, dass das die Maschinistin im Leben nicht schuld sein kann. Seit 15 Jahren fährt sie Lkw bei der FF und nebenbei als Kraftfahrerin bei der Bundeswehr. Da sollte man eigentlich meinen, dass sie sich mit Sonderrechten auskennt. Dass aber über 15 Jahre meist die Ausbilder die gleichen bleiben und die dementsprechend auch 15 Jahre lang die Fahrer nicht entsprechend einstielen, wie sie sich zu verhalten haben, ist dann die logische Folge.

    Nur hier ist der GF m.E. an dem Tempo mindestens genauso schuld die wie Maschinistin, da in jedem Fall dann seine Aufgabe gewesen wäre, wie zu bremsen. Ich vermute als Unfallursache einfach mal, man hat die ganze Verkehrssituation nicht richtig erkannt. Auf einer Vorfahrtsstraße wäre es ja noch ok gewesen, aber wer von einer Vorfahrtsstraße abbiegt, muss eben aufpassen. Wer von uns hier hätte denn in den Sekunden die man hat, die Vorfahrtsregelung an Kreuzung richtig angeschätzt? Beide Fahrzeuge wollte offenbar die abknickenende Vorfahrt geradeaus verlassen. Da gilt dann nunmal rechts vor links. Alle hier gewusst? Ich meine ich hätte es schon anders gelesen...
    Das ist wieder so ein Grundsatz - "Nur wer die Regeln kennt, kann auch entscheiden ob und wie er sich darüber hinwegsetzt."

    Naja, warten wir ab, wie es weitergeht. Wenn die Maschinistin mit Geldstrafe rauskommt hat sie Glück (oder nen guten Anwalt ;-)

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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