Geschrieben von Thomas GlauerIst das vorgeschrieben ?
in Hessen ist ein Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Gemeindefeuerwehr obligat - eigentlich. Nun muss aber auch der erstmal beschlossen werden - in unserem Fall wurde er beispielsweise "zur Kenntnis genommen". Würde man sich nach ihm richten so müsste man wohl unumstritten ein TLF beschaffen. Wenn man nun aber anders beschließt, etwa weil die entsprechenden Geldmittel anderweitig ausgegeben werden (müssen) so wird eben keines gekauft. Waldbrand, höhenunterschiede, unwegsames Gelände, hin oder her...
Gruß, otti
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