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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Grundlage: Hydranten freihalten | 3 Beiträge | ||
Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 404829 | ||
Datum | 24.05.2007 21:55 MSG-Nr: [ 404829 ] | 4056 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Könnte auch auf Stadtebene geregelt sein, wie z. B. hierzulande Danke für den Tipp! Ich glaube zwar nicht, dass es so etwas bei uns gibt, werde mich aber bei der Amtsverwaltung mal erkundigen. Auf jeden Fall wäre es etwas, worüber sich die Gemeinde mal Gedanken machen könnte... Aufgrund der ausbleibenden Antworten gehe ich also davon aus, dass es bis auf den angesprochenen § 12 StVO keine weiteren Paragraphen und Gesetze (mit Ausnahme der von Josef angesprochenen Regelungen auf kommunaler Ebene) gibt, die sich mit diesem Thema beschäftigen? MkG Kay -Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder- Feuerwehr Seester Gemeinde Seester | ||||
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