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Feuerwehrgesetz
Einsatzleiter
RubrikSonstiges zurück
ThemaWie Studenten wegen Einsatzteilnahme entschuldigen?38 Beiträge
AutorMarc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern406353
Datum31.05.2007 21:34      MSG-Nr: [ 406353 ]9321 x gelesen

Sorry, hab die Diskussion erst eben mitbekommen. Daher mein Senf etwas verspätet.

Betrachtet man das ganze unter der leider alltäglichen Vermutung, daß alles verboten ist was nicht ausdrücklich erlaubt wurde,
dann kann man vielleicht auch die Beweggründe des einen oder anderen Lehrer verstehen.

Schließlich prallen hier die Feuerwehrgesetze mit den Schulgesetzen zusammen. In den FwG´s ist die Freistellung vom Unterricht (noch) nicht ausdrücklich gefordert und in den Schulgesetzen eine Freistellungsmöglichkeit für Feuerwehreinsätze nicht erwähnt.

Und dummerweise haben die Schulen während des Unterrichtes, der Pausen und der Wartezeiten (z.B. auf den Schulbus) die Aufsichts- und Fürsorgepflicht. Verlässt also jemand in der Zeit das Schulgelände und passiert was, ist die Schule und der verantwortliche Lehrer dran. Schon deshalb, weil ausserhalb des Geländes automatisch der Versicherungsschutz weg ist.
Die Schule ist nur dann aus der Verantwortung, wenn vorher eine entsprechende Freistellung beantragt und erteilt wurde. Etwa für einen nicht verschiebbaren Arzttermin.

Und die Freistellungen vom Unterricht sind natürlich so eine Sache: der Schüler hat das Recht (?) auf Unterricht und die Schule muss (!) die erforderliche Stundenanzahl dem Schüler unterrichten.
In punkto Fürsorgepflicht schauts hier ebenso mau aus. Weiss ein Lehrer nicht, wo sich sein Schützling momentan befindet, so ist er verplichtet zeitnah Alarm zu schlagen. Schließlich kann der Schüler soeben verunglückt oder auch entführt :)) worden sein.

Die Schule muss also zu Schul- bzw. Unterrichtsbeginn wissen, wo du bist. Stehst du da grad im Einsatz, dann muss sie dir eben wohl oder übel telefonisch eine Unterrichtsbefreiung unter Vorbehalt erteilen mit der Maßgabe, dass du so schnell als irgendst möglichst kommst.
Reinwürgen kann sie dir disziplinarisch deshalb aber nichts. (Sofern du nicht absichtlich deine Anwesenheitspflicht in Gefahr gebracht hast indem du z.B. erst 30min davor in den Einsatz bist.)

Schließlich musst du dich in diesem Fall an das FwG halten, was ja sagt daß du den Einsatz erst verlassen darfst, wenn der EL deinen Einsatz für beendet erklärt hat.
Wenn du einen Autocrash hattest, darfst du auch nicht Unfallflucht begehen um noch pünktlich zum Unterricht zu kommen.

Entschuldigung nachher natürlich mit offiziellem Stempel + möglichst auf offiziellem Briefpapier.
Ach ja, offensichtlich ist dieses Wissen nicht überall verbreitet -Servietten und Bierfilzchen sind kein offizielles Schriftstückpapier.


Für Uni´s und FH´s dürfte obiges recht ähnlich sein und eine großartige Unterscheidung zwischen Volljährig oder nicht gibts in der Schule sowieso nicht.

Grüße



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