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| Thema | Amtshilfeersuchen! | 30 Beiträge | ||
| Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 407285 | ||
| Datum | 05.06.2007 15:29 MSG-Nr: [ 407285 ] | 7738 x gelesen | ||
Geschrieben von Torsten Meiß Naja scheint sich ja aufgrund der Verpackung um eine Gefahrguteinstz gehandelt zu haben.Scheinen Zigaretten in falschem Gewand gewesen zu sein. Geschrieben von Torsten Meiß Da denke ich mal ist die AMtshilfe zulässig.Zulässig ist die fast immer. ;-) Geschrieben von Torsten Meiß Hätte die FW direkt beim sicherstellen unterstützt sehe ich das mal fraglich ob es dann ok gewesen wäre.Was wäre daran fraglich? Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | ||||
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