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Polizei
RubrikSonstiges zurück
ThemaAmtshilfeersuchen!30 Beiträge
AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen407301
Datum05.06.2007 15:47      MSG-Nr: [ 407301 ]7698 x gelesen

Da es sich dann um eine Aufgabe der Polizei gehandelt hätte und in den Fueerwehrgesetzen ist ja eine polizeiliche Handlung immer ausgeschlossen.

Die Pol kann ja die Feuerwehr nicht auch al Wasserwerferersatz bei DEmos anfordern.


Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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