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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaWie lange ist man RettSan ?14 Beiträge
AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW408750
Datum12.06.2007 23:37      MSG-Nr: [ 408750 ]6064 x gelesen

das wäre schön, aber gehört wohl in die Abteilung Wunschdenken.

Aber um zum Thema zurückzukehren: wie schon geschrieben: Der Titel RS bleibt dir erhalten, nur die je nach BL vorgeschriebene Fortbildung musst du für ein Jahr nachweisen, ehe du wieder eingesetzt werden darfst.


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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