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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF Hamburg69 Beiträge
AutorSven8 B.8, Herford / NRW413842
Datum08.07.2007 19:32      MSG-Nr: [ 413842 ]30323 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierAch, nd Artikel 3 der Arbeitszeitrichtlinie gilt plötzlich nicht mehr?
Doch, aber Art17 (3) c) iii, beschreibt, dass Feuerwehr hiervon abweichen darf. Und auch die AZVOFeu läßt Ausnahmen zu, bei schaffung von Ausgleichsruhezeiten.

Also 24h Dienst erlaubt.

PS. Ansonsten dürfte ich in meiner Pause auch die Wache ohne Pieper verlassen, denn mir stände ja auch eine Pause zu.



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