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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BF Hamburg | 69 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 413845 | ||
Datum | 08.07.2007 19:42 MSG-Nr: [ 413845 ] | 30126 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Büttner Wenn man den PR durch einen Richter "überstimmen" läßt, hat das für mich nichts mit Einigung zu tun. Man kann einen PR nicht von einem "Richter" überstimmen lassen. Das ist ein faires Verfahren. Geschrieben von ---LPVG NRW §67---
Geschrieben von Sven Büttner Aber vielleicht braucht der Dienstherr keine zufriedenen Mitarbeiter. Manchmal habe ich auch das Gefühl, als wenn ein Dienstherr nix gegen Unruhe unter Mitarbeitern einzuwenden hat. Einigkeit macht stark, und ob ein Dienstherr sowas immer will... Viele Grüße Marcus Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | ||||
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