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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaGefahren durch begaste Container - Feuerwehreinsätze14 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW417315
Datum26.07.2007 21:52      MSG-Nr: [ 417315 ]9238 x gelesen
Infos:
  • 27.07.07 Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hamburg
  • Themengruppe:
  • Gefahren an der Einsatzstelle

  • Hallo,

    Auszug aus http://www.einsatzleiterhandbuch.org/ seit 2004...:

    3 Container, begast

    Allgemeines

    Auftreten

    Bei (See-)Containern muss damit gerechnet werden, dass der Containerinhalt gegen Schädlingsbefall bzw. Fäulnis begast wurde und sich noch Gasreste in gesundheitsgefährdender Konzentration in den Containern befinden.

    Zu den begasten Waren zählen z.B. Textilien und Holzprodukte wie Rattanmöbel, aber auch Waren, die auf Holzpaletten oder in Holzkisten verpackt oder mit Stauholz fixiert sind.

    Derartig behandelte Frachtcontainer werden auch im Binnenland transportiert bzw. in Umschlagplätzen umgeladen.


    Risiko

    ? Vergiftungen durch Inhalation beim Öffnen.
    ? Einige der verwandten Gase sind brennbar.
    ? Das Ausgasen kann z.B. bei einzeln in Folien verpackter Ware trotz Belüftung des Containers mehrere Tage dauern.


    Nachweis

    Die Begasungsmittel Methylbromid und das im Ausland verstärkt eingesetzte Sulfuryldifluorid sind nicht durch ihren Geruch identifizierbar.
    Vielfach fehlen entsprechende Kennzeichnungen oder Hinweise auf die vorhergehende Begasung.
    Selbst Kontrollmessungen an geöffneten Containern sind nicht in jedem Fall zuverlässig.

    Warnhinweise auf die erfolgte Begasung in den Frachtpapieren oder am bzw. im Container fehlen oftmals.

    Container mit verklebten Lüftungsschlitzen sind in jedem Fall verdächtig.


    Vorgehen

    Werden Begasungsmittelreste festgestellt, ist ein Befähigungsscheininhaber hinzu zu ziehen (Nr. 9.3 Abs. 13 der Technischen Regeln Begasung - TRGS 512).

    Sofern Sie den Container oder die Containerware nicht selbst auspacken, muß diese Information bzw. auch nur der Verdacht an den Empfänger weitergegeben werden.

    Die Firma Draeger Safety hat aktuell ein Prüfset für die bis zu zehn verschiedenen Begasungsvarianten entwickelt. Vgl. www.draeger-safety.de.


    Messen

    Die Messung sollte nur am noch geschlossenen Container durchgeführt werden. Die Messsonde wird hierzu durch die Gummilippe in den Container geschoben.

    Je nach Begasungsmittel sofern bekannt, direkt das geeignete Prüfröhrchen verwenden, wenn das Begasungsmittel nicht bekannt ist, dann Simultantest-Set verwenden.

     3 MESSEN-PRÜFRÖHRCHEN


    Lüften

    Nach einem positiven Messergebnis ist der Container nach Vorschrift zu belüften und mit geeigneten Prüfröhrchen auf Gasfreiheit zu prüfen.


    Benachrichtigen:
    - Amt für Arbeitsschutz: ___________________________
    - Ggf. Gesundheitsamt: ____________________________
    - Empfänger
    - Absender
    - Bei Vergiftungssysmptomen  6-4.5 GIFTINFORMATIONSZENTRALEN

    Fachkundige Ansprechpartner:
    Amt für Arbeitsschutz Referat Hafen und Schifffahrt Adolph-Schönfelder-Str. 5 22083 Hamburg 040/ 42863-4063, -3163 oder ?3187 Fax: 040/ 42863-4009 oder Arbeitsschutztelefon 040/ 42863-2112
    http://www.arbeitsschutz.hamburg.de



    Autor: U. Cimolino

    Literatur:
    - Amt für Arbeitsschutz Referat Hafen und Schifffahrt: Vorsicht bei begasten Containern, M 05, November 2002
    - Dräger: Mess-Strategievorschlag: Container-Begasung nach TRGS 512, Lübeck, 2003
    - Knol, T. und de Vos: Measuring the amount of gas in important containers, Ministry of Housing, Spitial Planning and the Environment, Netherland, 2002
    - vfdb, Referat 10: Pressemitteilung zur Herbstsitzung 2003, Kiel, 2003


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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