Geschrieben von Christian FischerDenn wenn der Staat für seine Hauptaufgabe (Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit seiner Bürger) anfängt Sonderabgaben zu erheben, dann stimmt etwas nicht...
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die allgemeine Hilfe
Feuerschutzsteuer
Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer nach dem Feuerschutzsteuergesetz in der Fassung vom 10.
Januar 1996 (BGBl. I S. 19), geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039), ist für
Zwecke des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu verwenden. Bis zu 10 vom Hundert des
Aufkommens können für Aufgaben des Katastrophenschutzes verwendet werden. Über die Mittel verfügt
das für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zuständige Ministerium
Da gibt es doch auch eine "Feuerwehrabgabe", oder?
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