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örtliche Gefahrenabwehr (THW)

Die örtlichen Gegebenheiten oder Forderungen der Partner in der örtlichen Gefahrenabwehr können die Aufstellung zusätzlicher Facheinheiten in der ÖGA erforderlich machen.
Voraussetzung zur Aufstellung einer ÖGA-Gruppe ist der nachgewiesene Bedarf, die Aufstellung einer StAN für diese Einheit, die Sicherstellung der Finanzierung durch den Bedarfsträger und die Genehmigung durch den Landesverband.
Technisches Hilfswerk
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaHygienebrett/Hygieneboard - Detailfragen57 Beiträge
AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW427657
Datum13.09.2007 19:42      MSG-Nr: [ 427657 ]23648 x gelesen
Infos:
  • 16.08.09 Hygiene-Box

  • Hallo Sebastian,

    die Frage ist, ob die Feuerwehr da zuständig ist? Oder sich zwingend zuständigen fühlen muss.
    Und auf ein Amtshilfeersuchen, denn nichts anderes kommt dann, muss man reagieren. Dann müssen von der Gesundheitsbehörde geeignete Maßnahmen abgesprochen werden. Dies kann man natürlich auch vorher im Rahmen von Einsatzplanungen erfolgen, dies sollten aber bitte die Zuständigen stellen machen.

    Wie man es auch sicherstellen kann:
    ÖGA Trinkwassertransport des THW
    mit so einem System:
    Combo Aqua


    Gruß
    André


    Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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