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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Hygienebrett/Hygieneboard - Detailfragen | 57 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 427657 | ||
Datum | 13.09.2007 19:42 MSG-Nr: [ 427657 ] | 23648 x gelesen | ||
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Hallo Sebastian, die Frage ist, ob die Feuerwehr da zuständig ist? Oder sich zwingend zuständigen fühlen muss. Und auf ein Amtshilfeersuchen, denn nichts anderes kommt dann, muss man reagieren. Dann müssen von der Gesundheitsbehörde geeignete Maßnahmen abgesprochen werden. Dies kann man natürlich auch vorher im Rahmen von Einsatzplanungen erfolgen, dies sollten aber bitte die Zuständigen stellen machen. Wie man es auch sicherstellen kann: ÖGA Trinkwassertransport des THW mit so einem System: Combo Aqua Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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