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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz430245
Datum29.09.2007 16:16      MSG-Nr: [ 430245 ]19379 x gelesen

Geschrieben von Patricia Klott Was soll an dem Gerät beeinträchtigt werden?


na ja, das ist doch wohl klar,...befestige ich eine Tasche mit Keil, Messer usw. an der Begurtung, diese Tasche , ich sags mal mit einfachen Worten,...fängt Feuer, dadurch wird die Begurtung beeinträchtigt, also kein Fall für den Hersteller des PA !


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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