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Persönliche Schutzausrüstung
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen430376
Datum30.09.2007 13:39      MSG-Nr: [ 430376 ]19377 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Marc DickeyInteressant ist jedoch auch die Frage welcher Träger einer Feuerwehr denn gemäß der Bestimmungen des §2 III PSA-BV die verwendete PSA aufeinander abgestimmt hat.
Fallen Feuerwehren überhaupt in den Anwendungsbereich der PSA-Benutzungsverordnung?

§1 PSA-BV:
(3) Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:

...
3. persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen,



MkG Sascha


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