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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiw. Feuerwehr und Hepatitis-Impfung (Hep A & B) | 37 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 433265 | ||
Datum | 16.10.2007 12:07 MSG-Nr: [ 433265 ] | 17645 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Most Fast alle Kannst du, ggf. auch per PM, diese Krankenkassen nennen? Durch den Thread hier hab ich etwas rumtelefoniert. TK: HepA+B als Pflichtleistung bis zum 18ten Geburtstag Danach werden nach ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung bei Auslandsreisen die Kosten übernommen (Privatrechnung vom Arzt und die bei der TK einreichen). D.h. der nächste Fw-Ausflug nach Zentralafrika? :) AOK RLP: Wenn der Arzt die Impfung für notwendig hält, kann er diese Durchführen und einfach über die Karte abrechnen. Wenn der Arzt über die Karte abrechnet geht die AOK davon aus, dass eine Notwendigkeit zur Impfung aufgrund eines besonderen Gefährdungspotentials vorliegt. DAK: Nein. Ist berufsbedingt, Sache des Kostenträgers der Feuerwehr. Noch zahlt die DAK von der StIKo empfohlene Impfungen für Auslandsaufenthalte (abzüglich der normalen Zuzahlungen). Dies sollte man aber im einzelfall vorher mit der eigenen DAK-Geschäftsstelle abklären HEK: Bei Auslandsreisen bei empfehlung der StIKO und einem Warnhinweis des AA. Abgerechnet wird über eine Privatrechnung und eine "Notwendigkeitsbescheinigung". Gefährdung durch die Tätigkeit bei der FF fällt unter "berufsbedingtes Infektionsrisiko" das durch die GKVs nicht abgedeckt werden darf. IKK: Macht jeder Landesverband anders, konkret bei der eigenen Geschäftsstelle nachfragen. BEK: Gibt von Geschäftsstellenbereich zu Geschäftsstellenbereich unterschiedliche lokale Impfvereinbarungen, daher keine pauschale Aussage möglich. Interessant ist, dass die BEK für Kinder und Jugendliche nur die HepB-Impfung übernimmt, aber nicht die HepA und bei Kombiimpfung auch nur Anteilmäßig. Ergebnis mehrere Telefonate ist also: Ein extra "wir übernehmen für Feuerwehrleute die Kosten" ist mir nicht begegnet. Für Auslandsaufenthalte übernehmen viele KRankenkassen die Impfungen, sofern sie von der StIKo empfohlen werden. Das geht von "Wenn der Arzt es abrechnet, dann denken wir das ist ok so" über "wir brauchen eine Bescheinigung vom Arzt" bis zu "wir müssen das genau wissen dass sie auch dahin wollen und prüfen das selbst noch, ob es wirklich sein muss". Im LEistungskatalog der GKVs steht scheinbar drinnen, dass die Grundimunisierung HepB bis zum 17ten Lebensjahr übernommen wird. d.h. erste Impfung der dreier Serie muss vor dem 17ten Geburtstag stattgefunden haben. Dann wird der Rest fortgesetzt. Für JF-Betreuer heißt das also: Sprecht die Eltern der JFler die 16,5 Jahre alt sind drauf an! Lediglich die BEK scheint nur die HepB-Impfung zu übernehmen. Der Rest wie es aussieht für Jugendliche HepA+B. Für den, den es interessiert hab ich grade die Preise für die Impfstoffe noch nachgeschaut (Handelsübliche Preise wie in "der Apotheke nebenan". Krankenhausapotheken werden da merklich günstiger sein, aber da kann ich grad nicht nachschauen (lassen)): HepA+B: 67,4 Eur HepA : 52,8 Eur HepB : 37,8 Eur Eine Titterbestimmung nach der Impfserie ist obligatorisch. Der Begriff "non-responder" wurde schon erwähnt. Allgemein ist die Impfantwort auf eine Kombiimpfung besser, als auf eine Single-B-Impfung. Eine Titterbestimmung vor der Impfung ist aufgrund der hohen Impfkosten zu empfehlen. Grüße Manuel | ||||
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