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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland441325
Datum20.11.2007 11:34      MSG-Nr: [ 441325 ]169176 x gelesen

Ne, wir reden aneinander vorbei. Es geht nicht um die Feuerwehr, sondern um Dich als Einzelperson. Und um den rechtfertigenden Notstand, nicht um die Sonderrechte.



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