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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441388 | ||
| Datum | 20.11.2007 13:57 MSG-Nr: [ 441388 ] | 168708 x gelesen | ||
Ja, was willst Du denn? Spring doch nicht in Deiner Meinung hin und her, das verunsichert den Disskussionspartner ;-) Fakt ist: Der Dienstherr kann sich per DA schützen, indem er sagt "Hey, Du FA: Du hast keine SoRe im Privat-PKW, so wichtig bist Du nicht!" Das ist ja mittlerweile geklärt. Wieso sollte dann (rein rechtlich, ich spreche nicht vom kleinen Dienstweg) bei Knöllchen eine Ausnahme gemacht werden? Entweder, oder. Verkehrsbehinderung ist Verkehrsbehinderung. Sicherlich könnte man darüber diskutieren, ob man zwischen "mit Gefährdung dritter" oder ohne unterscheidet. Wird aber nich gemacht. So what? Ob Blitze oder Knöllchen, gezahlt werden muss aus privater Kasse. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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