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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 441427 | ||
| Datum | 20.11.2007 16:15 MSG-Nr: [ 441427 ] | 168821 x gelesen | ||
Geschrieben von Tom Kraus unser Chef plant, von allen Kameraden ein Papier unterschreiben zu lassen, mit dem wir alle bei Fahrten zum Gerätehaus oder auch direkt zur Einsatzstelle mit dem Privat-PKW pauschal auf jegliche Sonderrechte verzichten. Kann er das überhaupt? Bei ner freiwilligen Feuerwehr, wo jeder freiwillig zum Einsatz, bzw. zum GH fährt doch sicher nicht! Und wenn viele FA weiter vom GH entfernt wohnen und erst durch zwei- drei 30er-Zohnen fahren müssen, kommen sie halt erst nach zehn-15Minuten an, dann darf man sich aber auch nicht wundern wenn das Feuerwehrfahrzeug nur mit 1/3 besetzt ist! Und v.a. wie will er das überprüfen?? Streckenposten errichten?? Geschrieben von Tom Kraus Konsequenzen (Strafe, Lappen weg) komplett alleine tragen Haben wir bei uns ne "tolle" Vereinbahrung: Bei uns trägt sämtliche Kosten die aufgrund von Anwendung von Sonderrechten §35 auftreten (Blitzen, übe rote Ampel (ohne den Verkehr zu gefähreden),...) die Stadt! hatten wir bei uns auch schon öfter dass sowas vorkam! | ||||
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