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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alamierung der örtlichen Feuerwehr | 30 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 444310 | ||
Datum | 03.12.2007 11:29 MSG-Nr: [ 444310 ] | 7445 x gelesen | ||
ist verpflichtet, unverzüglich die nächste Feuermelde- oder Polizeidienststelle zu benachrichtigenVon "Feuerwehr zum Schadensort" steht da nix. sofern die Gefahr sich nicht selbst beseitigt.Wieviele Brände würden auch ohne Feuerwehr irgendwann ohne Schadensvergrößerung ausgehen? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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