Geschrieben von Sebastian KruppAus dieser Meldepflicht geht meiner Interpretation nach keine Pflicht zum Aktivwerden irgendeiner Feuerwehr hervor.
Das habe ich ja auch nicht behauptet. In dem § 27 steht ja auch nichts davon wild hupend zur Feuerwehr zu fahren und ein Ereignis zu melden. Sondern eben einer Meldestelle. In der Regel dürfte das mit der 110/112 erledigt sein.
Geschrieben von Sebastian KruppMuss er dann in jedem Fall Feuerwehrkräfte in Gang setzen, weils ja gemeldet wurde?
Ich weiß jetzt ehrlich nicht, wo Du das wieder aus dem Gesetzestext rausinterpretierst. Es geht schlicht und ergreifend erst einmal darum, dass ein Ereignis gemeldet werden muss. Punkt. Aus.
Wie ich schon sagte, beantwortet das in überhaupt keinster Weise die Ursprungsfrage.Und sicherlich kann man jetzt haarklein auf die Äusserung von Anton Kastner eingehen, ob die Feuerwehr hätte alarmiert werden müssen. In diesem Zusammenhang hatte ich ja das Gesetz zitiert.
Da können wir uns jetzt drüber streiten wie man den Begriff "Feuerwehr" als normaler Bürger auslegt. Zählt dazu die Meldestelle (FEL) oder ist das wirklich nur die örtlich zuständige Wehr. Kann es der Bürger unterscheiden? In meinen Augen: Nein! Also umfasst die Feuerwehr die gesamte Organisation. Und genauso wird es auch der Gesetzgeber gesehen haben.
Geschrieben von Sebastian KruppWo bitte sehr hab ich geschrieben, dass da keine Feuerwehr kommt/eingreift?
Zwei Postings vorher zum Beispiel:Geschrieben von Sebastian KruppWieviele Brände würden auch ohne Feuerwehr irgendwann ohne Schadensvergrößerung ausgehen?
Meine Meinung war daraufhin, dass es eine Frage der Ausbildung sei. Der EL trifft ein, erkennt die Lage als wirtschaftlichen Totalschaden. Nun kann ich entweder weiterhin die im Anlauf befindliche "Feuerwehr-Sternfahrt" stattfinden lassen. der aufgrund der Ausbildung des EL und seiner Kameraden kann ich es kontrolliert zu Ende brennen lassen. wie gesagt erfordert es Ausbildung und nicht den manchmal anzutreffenden blinden Aktionismus.
Geschrieben von Sebastian KruppVon Brandgröße und Umweltbelastung ist das dann ungefähr so ein Ereignis wie der Abbrand von landwirtschaftlichem Material, wie er in RLP z.B. bis zu einer gewissen Größe für jedermann erlaubt ist.
Von der Größenordnung her entspricht es bei uns einem meldepflichtigen mittleren Osterfeuer. Aus NRW kenne ich sog. "Brenntage". Gibt es zumindest in unserem Landkreis und AFAIK in Nds. nicht. Bei kleineren Feuern (> 1cbm) wird ein Auge zugedrückt.
Geschrieben von Sebastian Krupp"Tach, Schmitz am Apparat, bei mir brennts im Garten, keine Gefährdung, ich steh daneben und pass auf, Feuerwehr braucht nicht kommen, falls einer meiner Nachbarn nach denen verlangen sollte."
Okay, wenn denn keine Gefährdung vorliegt, besteht ja keine Meldepflicht.
Geschrieben von Sebastian KruppBeleg mir doch mal anhand der Vorschriften in Niedersachsen, dass bei euch da zwingend eine Feuerwehr ausrücken muss.
Oder bei dem betriebsstofflosen PKW-Wrack, das auf dem Gelände des Schrotthändlers X in Vollbrand steht und gerade mit 3 Gartenschläuchen von den Schrotthändlergehilfen abgelöscht wird. Es ist windstill, keine Gefahr von Ausbreitung, die Umweltbelastung wird durch Feuerwehr auch nicht verhältnismäßig beeinflusst werden können, der Schrotthändler X ruft an und gibt den Sachverhalt bekannt und bittet darum, die Feuerwehr außen vor zu lassen.
Nächster Versuch. Es ging mir um das melden! Nirgends steht, dass zwangsläufig die zuständige Wehr mit ausrücken muss. Habe ich ja nicht behauptet. Wen der Schrotthändler X es mit eigenen Kräften hinbekommt, für mich kein Problem. Aber wie Du ja auch geschrieben hast, sollte er es melden. Sonst ruft nämlich Nachbar Z an und meldet wiederum einen Brand beim Schrotthändler.
Geschrieben von Sebastian Krupp1. Eine Ortschaft Grafschaft gibt es hier nicht, daher kann ich dir dazu nichts sagen ;-)
Das sicherlich sehr schöne Fleckchen Erde, was gemeinhin als Grafschaft bekannt ist. ;-)
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|