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Thema | Kleine Anfrage an Innenminister Schünemann... | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 447743 | ||
Datum | 18.12.2007 16:03 MSG-Nr: [ 447743 ] | 6068 x gelesen | ||
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Aber hallo, Geschrieben von ---Sven Blume--- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus. das dürfte ja wohl nicht schwer fallen. Z.B. bei mir: Tage im Jahr 364 -Urlaub außerhalb Landkreis 20 -Krankheit 2 -vorsätzlicher Genuss geistiger Getränke 24 -sonstige Unpässlichkeiten 10 = Rest 308 Tage. Somit verbleiben 308 Tage x 24 Stunden = 7392 Stunden in denen ich jederzeit zu kostenlosen Einsatz gerufen werden kann und in denen man von mir auch erwartet dass ich erscheine! Inkl. natürlich darin ein paar Stunden Ausbildung, Fortbildung usw. Gruß vom See Jürgen | ||||
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