| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Verhalten bei Tanklastzugbrand | 96 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 451788 |
| Datum | 04.01.2008 00:16 MSG-Nr: [ 451788 ] | 35553 x gelesen |
Verkehrsunfall
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Tach, Post!
Geschrieben von Christi@n PannierIst das zufällig der Tankzugbrand am 15.04.1987 auf der A5 bei Ettlingen?
Vermutlich ist es dieser Einsatz.
Am 15.04.1987 ereignete sich kurz nach Mitternacht ein schwerer VU auf der A5, Fahrrichtung Norden, kurz hinter der AS Ettlingen / Karlsruhe-Rheinhafen. Ein in die A5 einfahrender Tanklastzug wurde seitlich von einem LKW gerammt, dabei wurden alle acht Tankkammern des Tankzugs aufgerissen. Der Tankzug kam ca. 100 m hinter der Einfahrt Ettlingen / Karlsruhe-Rheinhafen auf dem rechten Fahrstreifen zum stehen, der andere LKW ca. 50 m dahinter.
Die Feuerwehrleitstelle Ettlingen wurde 00:03 Uhr von der Autobahnpolizei Karlsruhe über den Unfall alarmiert und alarmierte um 00:04 die Feuerwehr Ettlingen. Diese rückte ab 00:07 aus (ELW 1, VRW, VLF*, TLF 16/25, TroTLF 16, TLF 24/50, erste Fahrzeuge erreichten die Einsatzstelle ab 00:13 Uhr.
Lage: Brennender Auflieger des Tankzugs, Fahrerhaus vom Feuer bedroht. Brennender Kraftstoff läuft auf der abschüssigen Autobahn dem Verkehr entgegen. Zweiter LKW mit Hänger von der Fahrbahn abgekommen, Führerhaus und Aufbau im Vollbrand, brennender Kraftstoff läuft seitlich die Böschung hinab, Flächenbrand auf angrenzender Wiese. Die Einsatzleitung ging davon aus, dass aufgrund der Lage jede Hilfe für evt. noch im zweiten LKW befindliche Personen zu spät kommt und forcierte Rettungsbemühungen auf die Zugmaschine des Tankzugs (Riegelstellung zum Auflieger). Nachrücken von 2 LF 16-TS, 1 LF 16, TLF 16/50**, SW2000, RW2 mit LiMA der Feuerwehr Ettlingen, Alarmierung BF Karlsruhe (2 ELW 1, 2 LF24***, FLF).
Nachdem feststand, dass sich der Fahrer des Tankzuges bereits selbst gerettet hatte, wurde durch die Einsatzleitung das kontrollierte Ausbrennen des Tankzugs beschlossen. Nach rd. 4,5 h wurden Reste abgelöscht und nicht-verbrannter Kraftstoff durch den Öl-Saugwagen der FF Ettlingen aufgenommen.
Das Wasserwirtschaftsamt hat die Entscheidung zum brennen lassen im nachhinein als richtig erachtet, es wurde neben der Autobahn das Erdreich ca. 1,5 m tief abgetragen und als Sondermüll entsorgt.
* Das damalige VLF der FF Ettlingen war (wie auch der VRW) ein RangeRover mit 75 l LightWater-Löschanlage
** ehemaliger Wasserwerfer der Polizei
*** die damaligen LF24 der BF Karlruhe waren Dreiachser mit je 4.000 l Löschwasser
Quellen: Chronik 140 Jahre FF Ettlingen, 1987
FeuerwehrMagazin 1/89, S. 26 ff.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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