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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Landau in der Pfalz / Rheinland-Pfalz | 452839 | ||
Datum | 07.01.2008 13:33 MSG-Nr: [ 452839 ] | 132042 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Marco Dimitriadis Es wurden ja im neuen Vollzug der FWVO nur die Risiken "Brand" sowie "TH" und die dazu erforderlichen Fahrzeuge neu definiert. Darüber hinaus gibt es in der FWVO RLP noch die Risiken "Gefahrgut", "Radioaktivität" sowie "Wassergefahren". Schauen wir uns mal "Wassergefahren" an. Kannst Du ja noch nicht, wenigstens die Neufassung. Im Zuge der Neuerstellung der FwVO RLP wurden in UPAG (Unterprojektarbeitsgruppen) die Risikeneinteilung jeweils neu gefasst. Quasi als Vorgriff bevor die FwVO vielleicht 2009 neu verabschiedet wird hat man die Risikeneinteilung "Brand" und "TH" schon veröffentlicht. Die Gefahren "Gefahrgut" und "Radioaktivität" wurden zu "ABC-Gefahren" zusammengefasst. Auch hier haben wir in einer UPAG nach dem gleichen Schema ala "Brand" und "TH" die Risiken und Geräte neu gefasst, nur ist dies noch nicht veröffentlicht. Gleiches gilt wohl für "Wassergefahren". Mit freundlichen Grüßen Michael Bumb m.bumb@feuerwehr-landau.de www.feuerwehr-landau.de | ||||
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