Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Warnwestenbefreiung (war: Schutzkleidung Fa. Consultiv) | 32 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 461306 |
Datum | 07.02.2008 08:28 MSG-Nr: [ 461306 ] | 15172 x gelesen |
Infos: | 19.02.08 Das ist die Kopie des Schreibens BUK 1997 zur HuPF
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Christi@n Pannier aber das popelige Anlegen einer Warnweste scheint viele FA offenbar zu überfordern.
zu schwarz/weiß gemalt!
Es gibt viele Tätigkeitsbereiche, da ist das absolut unsinnig!
- PA-Träger (brennt PKW, Bereitstellungsraum vor Gebäude AUF Straße, Wassertrupp dann 2. PA-Trupp bzw. SiTr)
- FüKräfte unter Kennzeichnung
usw.
Warnwesten pauschal für alle und immer zu verlangen ist daher absoluter Humbug.
Und natürlich ist es sinnvoll, wenn Personal, das schwerpunktmäßig die Verkehrsabsicherung betreibt oder direkt im Straßenraum mit Verkehr steht, solche Westen anzieht.
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 31.01.2008 21:16 |
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Pete7r S7., Kressbronn am Bodensee Schutzkleidung Fa. Consultiv | |