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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtslage - Fotos Brandschutzsünde | 3 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 M8., Weinheim / Baden Württemberg | 465535 | ||
Datum | 23.02.2008 10:24 MSG-Nr: [ 465535 ] | 4763 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen Imbiswagen vor einem Baumarkt in der Feuerwehrbewegungs,- aufstellfläche? Ich denke hier dürfte es die wenigsten Problem geben. So lange du die Bilder zur eigenen Verwendung nutzt wirst du normal auch keine Probleme bekommen. So lange nicht gezielt darauf hingewiesen wird, dass das fotografieren verboten ist, darfst du auch die Bilder machen. Sinn einer Brandschutzsünde ist aber auch die Aufklärung. Ich würde vielleicht her gehen, wenn ich so etwas sehe und den Veranwortlichen darauf hinweisen, damit er den Mangel beheben kann. Dabei kannst du ihm ja auch erklären, dass du es gerne in einer Feuerwehrzeitschrift veröffentlichen möchtest. Sollte er dagegen bedenken haben bzw. nicht einverstanden sein, kannst du es immer noch lassen. Gruß Ralf Meine persönliche Meinung http://www.ffw112.de | ||||
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