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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Ersatzkonzepte für Leitstellen | 24 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 467415 | ||
Datum | 01.03.2008 19:27 MSG-Nr: [ 467415 ] | 10132 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Tiedemann Da wir heute morgen (wie in dem Pressebericht von der Polizei geschrieben) einen Einsatz hatten, habe ich mitbekommen das der ELW 2 in Betrieb genommen wurde und auch, zumindest Testweise, alarmiert hat (darf ich das überhaupt sagen? Hoffentlich bekomme ich keinen Ärger.) Auf Preisgeben von Informationen die das Alarmieren aus ELW2 betreffen steht nach FStGb (Feuerwehr-Strafgesetzbuch) das Verpassen eines Maulkorbs und Rausekeln aus der betroffenen Wehr. ;-) Ironische Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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