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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuern auf Feuerwehrautos? | 17 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 467493 | ||
Datum | 02.03.2008 12:16 MSG-Nr: [ 467493 ] | 9400 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = In den Urlaub nimmt er es nicht mit. Wenn der Kommandant ein paar Tage wegfährt kriegt sein Stellvertreter das Auto. Wenn er aber zu Lehrgängen fährt oder anderen Feuerwehrterminen dann hat er es immer dabei. Ok, die nächste Frage geht dann nach der Fahrt zur Arbeitsstelle, mal schnell eben was Einkaufen und die Kinder zum Sport bringen. Das ruft halt in Deutschland sofort zu höchstgenauen Diskussionen über privat und dienstlich auf. Daß derjenige quasi 24 Dienst hat, auch mal abends aus dem Kino stürzt und die Partnerin mit der Taxe nach Hause fährt, spielt dann keine (positive) Rolle mehr... Gibt wohl keine gescheite Lösung... Gruß Lp Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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