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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeitslos durch Feuerwehr | 6 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 467554 | ||
Datum | 02.03.2008 16:25 MSG-Nr: [ 467554 ] | 6991 x gelesen | ||
Tach zusammen, vergangene Nacht kamen wir irgendwie darauf zu sprechen, dass Mitglieder freiwilliger FW ja durch das jeweilige BSG vor Kündigung geschützt sind. Nur mal angenommen, mein AG kündigt mir, weil ich zu oft im Einsatz für die Fw meiner Kommune bin (nur hypothetisch, bei mir zum Glück nicht der Fall), müsste ich mir dann selbst einen Anwalt nehmen (und vor allem bezahlen) oder müsste das durch meine Kommune geschehen bzw. zumindest die Kosten übernommen werden? Ist natürlich klar, dass ich mein Engagement einschränken würde, bevor ich Konsequenzen durch meinen AG befürchten müsste, aber nurmal so gedacht ... Mich würden mal eure Meinungen dazu interessieren. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | ||||
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