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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 473756 | ||
Datum | 29.03.2008 22:51 MSG-Nr: [ 473756 ] | 54439 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer SprFu und AGT ist für ich Voraussetzung für den AGT. So sieht das auch die VwV-Feuerwehrausbildung. Dem wollte ich auch nicht wiedersprechen. Nur der AGT Lehrgang ist Voraussetzung für die Tätigkeit als AGT, sonst für nichts (Ausser AS-GW). Geschrieben von Christian Fischer Feuer ausmachen = Atemschutz = Feuerwehr. Dafür sind wir die Spezialisten. Wer denn sonst? Feuer ausmachen kann man auch ohne PA. Machen immernoch viele Feuerwehren so. Wenn auch nicht immer freiwillig. In der letzten Feuerwehrbravo war ein Bericht über ein Feuer beim dem trotz Alamierung von 4 (?) Wehren nicht ausreichen AGT zusammengekommen sind. Willst Du jetzt alle 4 Wehren schliessen? Was dann? Feuerlöscher an Zivilisten ausgeben? Wir haben es bei der FF mit freiwilligen zu tun und vielerorts ist es schon schwierig genug überhaupt ausreichen zusammenzubekommen. Und wenn es halt nur eine "uniformiere Hilfstruppe" ist, was die Alternative wäre? Stell Dir vor es brennt und keiner geht hin. Alexander Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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