Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Belastungsübung -Ja / Einsatzübung - Nein / TAUGLICH??? | 16 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 480020 |
Datum | 28.04.2008 14:41 MSG-Nr: [ 480020 ] | 6870 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Hi!
Viel spannender ist hier aber die Ziffer 3 in Anlage 4 zur FwDV 7 (wobei es sich lediglich um eine Muster-ausbildungsordnung handelt:
3 Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern
Ziel der jährlichen Fortbildung ist es, die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz zu erhalten
und die körperliche Belastbarkeit zu überprüfen.
Im Rahmen der jährlichen Fortbildung müssen neben der theoretischen Unterweisung mindestens
zwei Übungen innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden.
Bei der Belastungsübung muss die nach Abschnitt 2.1.2.2 geforderte Gesamtarbeit erbracht
werden. Wird das Ausbildungsziel auch bei einer Wiederholung nicht erreicht, muss der Atemschutzgeräteträger
eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen lassen.
Die zweite Übung soll unter Einsatzbedingungen in einem dafür geeigneten Objekt durchgeführt
werden; dies kann auch eine Atemschutz-Übungsanlage oder eine gleichwertige Anlage
(z.B. Brandübungsanlage) sein. Die Einsatzübung muss Ausbildungsinhalte nach Abschnitt
6, Tabelle 2 der FwDV 7 enthalten. Diese Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen,
die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren.
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Erbringen der vorgeschriebenen Übungen die Funktion Atemschutzgeräteträger n i c h t wahrnehmen.
Nicht weniger aber auch nicht mehr. ;-)
Gruß
Sven
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