Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Wer kann mir`s erklären???? | 33 Beiträge |
Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken | 488034 |
Datum | 07.06.2008 16:42 MSG-Nr: [ 488034 ] | 13205 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Atemschutzgeräteträger
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Volker Leiste Eine Werkfeuerwehr ist eine staatl. anerkannte betriebliche Feuerwehr. Sie ersetzt (!) i.d.R. auf dem Werksgelände die öffentliche Feuerwehr. Die Frage der Einsatzleitung hängt von einigen Details ab - liegt aber in den meisten Fällen bei der WF. Die WF hat behördliche Auflagen zu erfüllen, die von der jeweiligen Regierungsbehörde festgesetzt werden. I.d.R. sind dies die 10minütige Hilfsfrist und eine Gruppenbesatzung als Mindeststandards, dazu ein genormtes Löschfahrzeug. Implizit bedeutet dies auch eine 2/3 Quote von AGT. Zudem sind die FwDv einzuhalten.
Die WF kann aus Eigeninteresse der Betriebes oder auf Basis von behördlichen Auflagen gegründet werden.
[...]
Werkfeuerwehr wird man mit Rechtsgültigkeit des Genehmigungsbescheides des jeweiligen Regierungspräsidiums (Bayern).
Die Personalfrage ist grundsätzlich nicht für die Anerkennung als WF entscheidend. Die Mehrzahl aller Wfen arbeiten mit nebenberuflichem oder frewilligem Personal. Hauptberufliches Personal findet sich nur in besonderen Großunternehmen - die Stärke wird im Genehmigungsbescheid vorgegeben - i.d.R. durch freiwillige Kräfte verstärkt.
Gruß aus dem wfv-Bayern e.V.
Volker
Stimme Volker bedingt zu.
Die Hilfsfrist ist abhängig von der Art und Nutzung des Betriebsgeländes. Kommt die Industriebaurichtlinie zum tragen, beträgt die Hilfsfrist 5 Minuten.
Ebenfalls ist die Gruppenstärke bei der Industriebaurichtlinie reduziert auf Staffelstärke; allerdings müssen die Mitarbeiter eine BF-Ausbildung haben.
Die 2/3-Mehrheit als AGT-Träger ist nicht explizit festgelegt. Allerdings ist es erforderlich - so es sich nicht um eine große Werkfeuerwehr handelt - daß ALLE Mitarbeiter im Alarmdienst AGT sind, da bis zu bestimmten Größen der WF die MA rotierend einsetzbar sein müssen.
Dies ist zwar nirgends festgelegt, aber Dienstplanmäßig oftmals nicht anders abzudecken, darum ist es aus anderen gesetzlichen Vorschriften ableitbar.
Die FWDV'en sind auch nur bedingt einzuhalten, da bei Industriebauten und der dazu relativ geringen Größe einer WF eine FWDV oftmals wenig Sinn macht. Man muss sie kennen, ja, aber nicht explizit danach handeln. Völlig losgelöst davon sind natürlich sicherheitsrelevante FWDV'en bzw. GUV-Blättchen etc.
Gruß
Klaus
Liebe Grüße
Klaus
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Ein Computer hilft einem, viel Arbeit zu vermeiden, welche man ohne ihn gar nicht gehabt hätte...
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| 01.06.2008 14:31 |
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Heik7o B7., Weimar |
| 01.06.2008 14:35 |
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., Kruft | |