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Thema | Verschließen einer notwendigen Treppe | 3 Beiträge | ||
Autor | Solv8eig8h O8., Kassel / Hessen | 488817 | ||
Datum | 11.06.2008 17:56 MSG-Nr: [ 488817 ] | 5291 x gelesen | ||
Hallo an alle, Thema Rettungs- und Fluchtweg ist ja vieldiskutiert. Hier möchte ich kurz meine Variante schildern: ich lebe in einem MFH im Souterrain. Die hälfte der vorhandenen Fenster (auf einer Seite) sind mit vergittert. Der Aufgang erfolgt über eine Treppe, die für die übrigen Mitmieter zum Erreichen ihrer Kellerräume genutzt wird. Für mich jedoch der einzige Weg ins EG, ins Freie. Diese Tür zum Keller (und meinem Souterrain) wird jedoch immer verschlossen. Die daran angrenzende Haustür ebenso. Anfangs bei mir nur Beklemmung auslösend, ist es für mich nun zunehmend mehr eine Frage der Zulässigkeit. Was mache ich im Falle einer Notlage? Bei Hilfsbedürftigkeit?! Rechtsvorschriften konnte ich nicht finden. In HausO steht nichts, ziehe ich die LBauO heran? Darf diese Tür verschlossen werden? Weiß jemand etwas dazu? Vielen Dank schon mal für eine Antwort! s. | ||||
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