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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 497360 | ||
Datum | 23.07.2008 10:18 MSG-Nr: [ 497360 ] | 55985 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Osnabrügge Aber was bedeutet: entsprechende Kosten hat der Gutachter errechnet und sie werden bei der Kostenreechnung berücksichtigt???? Zahlt die Feuerwehr an den Rettungsdienst tatsächlich für eine reine Bereitstellung??? Es werden keine Rechnungen verschickt, weil wir Feuerwehr UND Rettungsdienst sind. Was Uli meint, ist: Von unseren 24h-RTW werden zwei aus dem Brandschutzhaushalt unterhalten, sie sind das rechnerische (!) Äquivalent für die Begleitfahrten bei Brandeinsätzen und Hilfeleistungen, bei denen der Rettungsdienst zum Eigenschutz mitfährt. Näheres hier, Seite 6 oben Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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