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| Thema | Lange Haare im Feuerwehrdienst | 34 Beiträge |
| Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 497451 |
| Datum | 23.07.2008 17:45 MSG-Nr: [ 497451 ] | 11273 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Jürgen RinghoferDen Erlass der Bundeswehr kannst du dir seit der Entscheidung des BGH an die Wand nageln. Auch hier gilt das Über- und Unterordnungsprinzip und die Bundeswehr hat die Rechtsprechung zu akzeptieren
nüjo, ob das wirklich alles so heiß gegessen wird?
Ein ähnliches Problem stellt sich doch auch für Arbeitnehmer, die seitens ihrers Arbeitgebers/ BG betimmte PSA tragen, z B Helm oder Schutzbrille. Entweder sie tragen sie oder sie arbeiten dort nicht... Es gibt dann also offensichtlich sehr wohl gut begründete Einschränkungen einer universellen Entscheidung...
Grüße
Lüder Pott
Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...
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