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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 500704 | ||
Datum | 04.08.2008 20:54 MSG-Nr: [ 500704 ] | 99928 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Paul Bohlen Du weißt, dass für uns Saarländer kurz hinter Homburg die Welt aufhört? Ja, ich kenne den begrenzten Horizont einiger Saarländer... ;-) Geschrieben von Paul Bohlen Übrigens war die Fragestellung halt "einfach": Fahrerlaubnissklasse für VW-Bus (also klassisches Firmenfahrzeug) und Anhänger 2to., wäre Gesamtmasse ca. 4,2to., da geht "nur" CE, die Überlegung einer neuen Klasse im Bereich der 4,25to wird so langsam wohl auch für Firmen interessant....... Für den VW-Bus, der mit Sicherheit unter 3,5t zul. GG liegt, reicht in jedem Falle Klasse BE für das ziehen von beliebigen, im Rahmen der zul. Anhängelast erlaubten Anhängern. Aber etwas witzig ist die C1E-Anhängerregelung, die schnell für ein 4,5t-Fahrzeug einen vollen CE-Führerschein nötig machen kann. (z.B. Fahrzeug mit 4,5t zul. GG, 2,2t Leergewicht, Anhänger mit 2,5t zul. GG). Ein typisches Kleintransportergespann, für das C1E nicht mehr reicht sondern CE nötig ist. Der alte 3er tut's aber auch, sofern's ein Tandemachsanhänger ist. Hruß, Michael | ||||
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