Geschrieben von Christi@n PannierWo ist die Abwendung eines größeren (m.E. undefinierbaren!) (volks-)wirtschaftlichen Schadens Aufgabe der Feuerwehr?
Äh,
Die Feuerwehren - retten - löschen - bergen - SCHÜTZEN (war da nicht mal was?)
FSHG § 1 (1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Kann man natürlich auch anders auslegen, DANN darf die Fw aber auch nicht mehr den Gefahrenbaum beseitigen, bzw. erst recht nicht den gefallenen Baum von der Straße holen.
Geschrieben von Christi@n PannierAls ich am Freitag abend über eine Stunde auf der A14 stand, weil irgendein Held in der Straßenverwaltung Sachsen-Anhalts die schlaue Idee hatte, man könne doch mal an einem Freitag abend in der Hauptreisezeit wg. Bauarbeiten eine Vollsperrung in Richtung Norden einrichten, hätte ich da die Feuerwehr rufen sollen?
Vielleicht musste der "Held" das, vielleicht hat ers sogar rechtzeitig angekündigt?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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