Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Ulrich Cimolino
Es soll Feuerwehren geben (z.B. Ratingen), die haben auch weit jenseits von Norm oder ECE 104 beklebt,
Es soll auch Feuerwehren geben, die haben im Prinzip im Sinne der ECE beklebt, halten sich aber nicht an deren Regeln (Farben, verwendetes Material, ...). Seitlich rote oder blaue Konturbeklebung ist z.B. nach ECE nicht zulässig.
Seitlich fluoreszierend eigentlich auch nicht, trotzdem gibts europaweite Forderungen, die genau das vorschreiben/empfehlen...
Geschrieben von Henning KochMit der Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums zum Thema Springlicht halte ich die Anwendung von §70(4) eher für abwegig, auch für andere Lichttechnik.
Zum Thema Springlicht: s. anderen Thread (aktive Lichtquellen sind da für mich immer noch was anderes...)
Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Ulrich Cimolino
3. oder der IM hats erlassen (pauschal)
der hat für Verkehrsrecht eigentlich keine Regelungsbefugnis...
Klar, deshalb verstoßen auch die Mehrzahl der Polizeifahrzeuge in Deutschland problemlos (!) laufend gegen geltendes Straßenverkehrsrecht.,..
Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Ulrich Cimolino
4. oder der RP hats erlassen (NRW) (pauschal für den RP)
und dafür müsste halt entweder eine Eintragung im Schein vorhanden sein, oder ein entsprechendes Dokument mitgeführt werden. Siehe die länderspezifischen Ausnahmeregelungen für die Heckabsicherung bei Feuerwehrs...
Ja klar, wir führen dann Einzelfallkopien im Auto mit (wie lang sind die eigentlich darauf vorhanden).
Wir stellen bei Feuerwehrs Fragen, die noch nicht mal beim TÜV oder der Dekra irgendeinen interessieren und versuchen alles, ums noch komplizierter zu machen. Ich versteh die Fw-Welt nicht wirklich, zumal in vielen anderen Fragen weit lockerer mit den Themen umgegangen wird (Achslasten, Gesamtgewichte, Gewichtsverteilung, Anschnallen), die weit mehr Einfluss auf die aktive und passive Fahrsicherheit haben.
Das einzige was bei Sicherheitsfragen funktioniert:
Bedarf feststellen, sachlich begründen und Beispiele bringen, wird das (i.d.R. OHNE saubere Begründung!) verweigert, eine Ebene höher (Remonstration), wenn wieder ohne Erfolg, prüfen, ob es wert/erforderlich (leider!) => Medien. (DAS wirkt dann leider fast immer..., vgl. PSA-Diskussion, Bayern und seine "Geschichte" zu den Ausnahmen für die Heckwarnanlagen uvm.)
Aber solang es wichtiger ist, dass das TSF mit allen Wunschfahrgestellen, noch mit 3,5 t möglich ist, eine Beladungsreduzierung natürlich im Gegenzug unmöglich ist, beschäftigen wir uns munter mit uns selbst...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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