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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Mindestanforderungen, war: LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit | 61 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 512587 | ||
Datum | 04.10.2008 15:30 MSG-Nr: [ 512587 ] | 10932 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Metzger Ist nicht mein Problem. Verursacht das Fahrzeug Schäden aufgrund seines Übergewicht, ergeht gleich ne Meldung an die zuständigen Stellen. Stell Dir vor, Du brauchst das Fahrzeug aber - und es kommt am Einsatzort gar nicht an - und auch folgende Fahrzeuge nicht, weil leider die Rasengittersteine der Fw-Zufahrt das Mehrgewicht nicht ausgehalten haben und nun die Karre in der Zufahrt bis zur Achse im Dreck steht? Ist Dir das dann immer noch egal? Bißchen kurzsichtig, oder nicht? Geschrieben von Daniel Metzger Ich würde sagen einsatzentscheidend ob die Kiste im Dreck stecken bleibt, weil der Beschaffer Mist gebaut hat. Aber auch hier -> Meldung an entsprechende Stelle. s.o. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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