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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Dürfen Brandschutztüren zugeschlossen sein? | 8 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 513876 | ||
Datum | 11.10.2008 16:05 MSG-Nr: [ 513876 ] | 11232 x gelesen | ||
Moin, Solange es keine Fluchttür ist, was beim Ölraum so nicht der Fall sein dürfte, weil kein Raum, wo sich normalerweise wer drin aufhält... Wüsste nicht, was gegen das abschließen spricht. Je nach Anordnung im Haus und dessen Bewohnerklientel sogar recht ratsam, um unbefugten Zugang zu verhindern. Geschrieben von Bettina Knaupe
Sind doppelwandig oder mit einer Auffangwanne unter den Tanks oder der ganze Raum als solche konzipiert. Geschrieben von Bettina Knaupe oder gar Feuer) Müsste als offizieller Öllageraum 'ne Beschäumungsöffnung haben und allzuviele Brandquellen gibts da ja auch nicht drin. Notfalls wird Tür oder Wand gewaltsam zerlegt. Geschrieben von Bettina Knaupe
Ist die Tapetenschicht vom Vormierter noch drauf und ggf. diesem zuzuordnen? Damit wre ja zumindest schonmal belegt, dass ihr den Schlüssel nie benutzt habt. Sagt zwar nix über die Aushändigung, aber stützt auch nicht gerade die Argumentation des Vermieters. Gruß, Thorben | ||||
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