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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Doppelmitgliedschaft FF in Niedersachsen | 18 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen | 528324 | ||
Datum | 16.12.2008 20:31 MSG-Nr: [ 528324 ] | 10873 x gelesen | ||
Hallo Kameraden, die Mitgliedschaft in mehreren Feuerwehren (z.B. tagsüber beim Arbeitgeber, nachts zu Hause) ist in einigen anderen Bundesländern meines Wissens nach in den Feuerwehrgesetzen geregelt. Das niedersächsische Brandschutzgesetz sieht eine Mehrfachmitgliedschaft nicht vor, sie wird allerdings auch nicht ausgeschlossen. Wie ist die Situation formal (rechtlich) zu beruteilen? Es sind zwei verschiedene Konstellationen denkbar: a) Mehrfachmitgliedschaft innerhalb der gleichen Stadt/Gemeinde (d.h. gleicher Brandschutzträger) b) Mehrfachmitgliedschaft in unterschiedlichen Gemeinden Hat jemand Fallbeispiele? Gruß Stefan | ||||
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