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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungen Bayern | 110 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 535773 | ||
Datum | 15.01.2009 14:20 MSG-Nr: [ 535773 ] | 30084 x gelesen | ||
Geschrieben von Dieter Centner ... ob es sich dabei um den ranghöchsten Dienstgrad der Ortsfeuerwehr oder irgendeiner alarmierten Feuerwehr handelt Meiner Meinung nach kann es eindeutig nur der ranghöchste Dienstgrad der Ortsfeuerwehr sein ... das gesamte Einsatzleitsystem bisheriger Form strukturiert sich um diejenige Feuerwehr und Gemeinde, die für den Grundschutz der betroffenen Gemeinde als untere Sicherheitsbehörde verantwortlich zeichnet. Die hierfür ausgeführte Hierarchie sieht vor - Kommandant, wenn nicht da der - stellv. Kommandant, wenn nicht da der - ranghöchste Führungsdienstgrad, bei mehreren gleichen - der Dienstälteste dieser Dienstgrade Alternative zu allen o.g. Ebenen ein besonderer Führungsdienstgrad des Landkreises (übergeordnete Sicherheitsbehörde!), oder ein "federführender Kommandant" der selben Gemeinde oder ein gD/hD einer BF als Führer von Einsatzkräften (weil besondere Ausbildung und Einsatzerfahrung). Ein Kommandant, stellv. Kommandant oder sonstiger Führungsdienstgrad kann m.M.n. niemals Einsatzleiter in einer anderen Gemeinde sein, da ihm hierfür auch die rechtliche Verpflichtung fehlt (Stichwort sachliche und örtliche Zuständigkeit). Das ist nur nachbarschaftliche Löschhilfe. Es sei denn er ist zufällig zugleich ein besonderer Führungsdienstgrad einer übergeordneten Sicherheitsbehörde (d.h. des Landkreises) als KBM/-I/-R. Freilich macht es nicht immer Sinn, dass (nur ein Beispiel!) ein OLM einer TSF-Wehr (wenn es bei ihm brennt und der Kommandant und der stv. nicht da sind) mehr zu sagen hat, als ein OBM als ZF einer nachrückenden Nachbargemeindefeuerwehr, aber 1. wird sich bei Anwendung des gMv der unerfahrene OLM der Hilfe des erfahrenen Kollegen bereitwillig bedienen 2. bei groben Fehlgriffen oder "richtigen" Einsätzen wird ein bes. Führungsdienstgrad des Kreises übernehmen (müssen) 3. gibt es ja noch das Vorgehen des "dezenten Vorschlagsverhaltens" ..."Meinst du nicht, dass es günstiger wäre das ..." Ich denke Andreas Sirtl vom STMI wäre hier ein Fachkundiger, der das fundiert beantworten könnte ;-) Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | ||||
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