Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 537813 |
Datum | 22.01.2009 17:13 MSG-Nr: [ 537813 ] | 33933 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Martin Wastianaber der Kollege Metzger, sollte dieses Schreiben eigentlich auch kennen als Bayer ;-)
Er hat in der Visitenkarte allerdings RLP stehen!? ;-)
Naja Auf jeden Fall vielen Dank für die UNterstützung nach Sachsen.
Naja. Ich würde das schreiben so interpretieren, dass auf den Besuch der Atemschutzwerkstatt nur dann verzichten kann, wenn das Gerät während Einsatzübung ohne Rauch verwendet wurde. Denn im Einsatz habe ich fast immer [1] folgende Situation bzw. kann sie nicht sicher ausschließen: "Der Pressluftatmer hatte Kontakt mit Atemgiften (z.B. Brandrauch) oder anderen Gefahrstoffen."[2] Dort wo ich das sicher ausschließen könnte, wäre der PA überflüssig. Ingesamt wären mir als Verantwortlicher zuviele "Wenn" nach Verwendung im Einsatz vorhanden.
[1] Eine Ausnahme wäre ein Raum, bei dem der O2-Gehalt niedrig ist, aber sonst keine Atemgifte vorliegen.
[2] Quelle: oben von mir verlinktes Schreiben
MkG Sascha
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